Im Frühjahr 1997 ließ der Verein am Rande des von ihm bewirtschafteten Wingerts eine vier mal fünf Meter große Holzhütte zur Weinbergspflege errichten. Grundlage war eine Baugenehmigung des Landratsamtes, die zugleich eine Befreiung von den geltenden Vorschriften des Landschaftsschutzgesetzes beinhaltete. Dagegen reichte der örtliche "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands" (BUND) Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg ein.
Als Folge der dortigen Beratungen erteilte Wirtschaftsminister Walter Döring als oberste Baurechtsbehörde des Landes dem Landratsamt die Weisung, die Baugenehmigung zurückzuziehen. Dagegen legte der
Verein zwar Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein, der im Dezember 1997 jedoch zurückgewiesen wurde. Zur Begründung verwies die Behörde auf die "exponierte, weithin sichtbare Lage in
einem Landschaftsschutzgebiet". Die Verfügung schloss mit den Worten: "Die Blockhütte muss nun abgebrochen werden."
Gegen die Abbruchverfügung des Regierungspräsidiums erhob der Verein Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nach einer Verhandlung im Rathaus und einem spektakulären Ortstermin, der nicht ohne
Skurrilitäten ablief - so konnte auf den Wunsch des Richters hin, das Innere der Hütte zu besichtigen, der Schlüssel nicht gefunden werden - bestätigte das Gericht im September 1999 die
Abbruchverfügung.
Der Vereinsvorsitzende Claus Kretz fand mit dem Wirtschaftsministerium ein Gentleman-Agreement: Der Madonnenberg-Verein verzichtete auf die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und
erhielt im Gegenzug die Genehmigung, die Hütte an anderer Stelle wieder aufbauen zu dürfen. Im Januar 2000 wurde die Madonnenberg-Hütte an ihrem bisherigen Standort angebrochen und im Oktober 2001
etwa 200 Meter weiter hinten unterhalb wieder aufgebaut.
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